Renten und Abfindungen

Die BG BAU zahlt Verletztenrente, wenn aufgrund eines Arbeits- oder Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit die Erwerbsfähigkeit messbar eingeschränkt ist.

Welche Voraussetzungen müssen für eine Verletztenrente vorliegen?

Eine Rente erhält eine Person, die einen Arbeitsunfall, Wegeunfall oder eine Berufskrankheit erleidet und hierdurch die Erwerbsfähigkeit 

  • länger als 26 Wochen und
  • um mindestens 20 Prozent gemindert ist.

Dazu wird eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) festgestellt.

Wie hoch ist die Rente?

Die Höhe der Rente richtet sich nach

Der Jahresarbeitsverdienst ist die Summe des Arbeitsentgeltes (§ 14 SGB IV) und des Arbeitseinkommens (§ 15 SGB IV), die eine versicherte Person in den vollen zwölf Monaten vor dem Versicherungsfall bezogen hat. Bei freiwillig Versicherten ist die abgeschlossene Versicherungssumme ausschlaggebend.

Zudem werden die Renten jährlich angepasst.

Rente als Abfindung

In Einzelfällen können Renten als Abfindungen gezahlt werden.